Das Modell der Direktvermarktung umfasst den „direkten“ Vertrieb von Energie durch den Anlagenbetreiber oder einen entsprechenden Dienstleister an der Strombörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig oder an regionale Großkunden. Da letzterer Fall extrem selten ist bzw. sein wird, möchten wir im Weiteren nur den Verkauf an der Strombörse genauer beleuchten. Es bieten sich generell zwei Möglichkeiten:

  • Durch den direkten Verkauf ohne weitere Förderungen
  • Durch das Marktprämienmodell

Direkter Verkauf

Auch diese Möglichkeit ist eher theoretisch, da der an der Börse erzielbare Preis in der Regel klar unterhalb des EEG-Vergütungssatz liegt. Es ist in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll diese Differenz zu „verschenken“.

Marktprämienmodell

Die sogenannte Marktprämie gleicht den Unterschied zwischen dem an der Strombörse erzielten Preis (durchschnittlicher Strompreis eines Monats x Strommenge) und der potentiell anfallenden Einspeisevergütung nach EEG aus. Erzielt ein Stromproduzent durch geschicktes Anlagenmanagement an der Börse einen Preis, der über dem Mittelwert des monatlichen Strompreises liegt, kann er also bereits durch die Marktprämie höhere Gewinne erzielen als durch die EEG-Vergütung.

Mit dem Einstieg in das Marktprämienmodell geht allerdings die Verpflichtung zur Prognose der eigenen eingespeisten Leistung einher. Etwaige Abweichungen führen zu sogenannten „Ausgleichsenergiekosten“, die der Produzent zu tragen hat. Da die Ist-Einspeisung jederzeit durch den Direktvermarkter abrufbar und die Einspeiseleistung bei Bedarf reduzierbar sein muss, besteht eine Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit der Anlagen.

Managementprämie

Zur Verringerung des Unsicherheitsfaktors durch mögliche Fehlprognosen und durch den zusätzlichen Aufwand zur Implementierung entsprechender Überwachungstechnik gibt es die sogenannte Managementprämie, welche der Produzent pauschal erhält. Ab dem EEG 2014 ist dieser Betrag für Neuanlagen bereits in der Marktprämie enthalt

Weitere Anreize zum Wechsel in die Direktvermarktung sind:

  • Das monatliche Wahlrecht der Vermarktungsart und der damit verbundene EEG-Bestandsschutz
  • Die Flexibilitätsprämie

Flexibilitätsprämie

Ziel der Flexibilitätsprämie ist die Erhöhung der installierten Leistung bei den schnell regelbaren und somit flexibilitätsfördernden Biogas- und Biomethananlagen. Deren Betreiber werden für die Erweiterung bzw. den Ausbau ihrer installierten Leistung belohnt. Auch wenn die durchschnittliche jährliche Leistung (Bemessungsleistung) nicht steigt, wird das Netz flexibler. Für Neuanlagen ist die Vergütung der zusätzlichen Flexibilität durch den sogenannten „Flexibilitätszuschlag“ geregelt.

Flexible Lösungen von SAE

Nicht immer ist bereits beim Einstieg in die Direktvermarktung bekannt, ob in Zukunft auch die Vermarktung von Regelenergie angestrebt wird. Aufgrund des deutlich höheren Informationsbedarfs bei der Bereitstellung von Regelenergie sind viele Anlagenbetreiber verunsichert, welche technische Lösung für sie die Richtige ist. Mit unseren flexibel nachrüstbaren Lösungen ergibt sich dieses Problem nicht!